Partner im Automobil-Cluster werden

Sie haben ein Unternehmen im Automotive-Bereich? Sie sind Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten im Automotive-Sektor? Oder Ihr Unternehmen entwickelt eigene Lösungen für den Mobilitätswandel in Ihrer Branche? Dann werden Sie doch Partner im Automobil-Cluster. Wir sind der passende Ansprechpartner nicht nur für Automotive-Unternehmen, sondern auch für Technology Leaders.

Wenn Sie Interesse an einer Partnerschaft haben, dann kontaktieren Sie uns. Gerne senden wir Ihnen Unterlagen zu oder besuchen Sie in Ihrem Unternehmen.

Partnerbeitrag 2025**

Ein Teil des jährlichen Finanzierungsbedarfes des Clusters wird durch Jahresbeiträge der Partnerunternehmen abgedeckt. Diese Beiträge unterliegen einer jährlichen Wertanpassung. Für den Jahresbeitrag kommen Sie als aktiver Partner in den Genuss vielfältiger Vorteile.


€ 935,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen* und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen

* Definition für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Firmen (KMU) gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 (ABI L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff): Benutzerleitfaden zur Definition von KMU 

Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter:innen und  Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 2 Mio. Euro.
Kleine und mittlere Unternehmen: < 250 Mitarbeiter:innen / Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro / max. 25% Beteiligung eines oder mehrerer Großunternehmen.

**  Der Partnerbeitrag gilt für ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Erfolgt der Beitritt bis zum 30.6. eines Kalenderjahres, fällt der gesamte Partnerbeitrag an, danach die Hälfte desselben.  

Der Partnerbeitrag erhöht sich jährlich zum 01.01. um den Prozentsatz, der den Veränderungen des von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder eines an seine Stelle tretenden Index entspricht. Für die jährliche Berechnung wird die Indexzahl herangezogen, die für den Monat Juli vor dem vereinbarten Anpassungszeitpunkt Gültigkeit hat. Als erste Ausgangsgröße dient die für den Monat Juli des vorhergehenden Jahres angegebene Indexzahl. (z.B. Beitritt Oktober 2023 – erste Anpassung mit 01.01.2024: Indexzahl Juli 2023 minus Indexzahl Juli 2022). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Der sich errechnende Partnerbeitrag wird stets auf einen vollen Eurobetrag auf- oder abgerundet.  

Der Partnerbeitrag ist erstmalig nach Eingang der Partnerbeitrittserklärung beim Cluster und danach binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen.  

Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung, die nach dem 30. November erfolgt, wird erst mit Ende des darauffolgenden Jahres wirksam. Es erfolgt keine (anteilige) Refundierung des Partnerbeitrags.  

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.